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Kleinunternehmerregelung §19 UStG einfach erklärt (Stand 2025)

Veröffentlicht am 24. Juni 2026

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nimmt vielen Selbstständigen und Gründern eine Menge Bürokratie ab: Wer sie nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Seit dem 1. Januar 2025 gelten dabei neue, höhere Grenzen.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Für deine konkrete Situation frag bitte deinen Steuerberater.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer behandelt dich das Finanzamt umsatzsteuerlich vereinfacht:

Das ist vor allem attraktiv, wenn deine Kunden Privatpersonen sind – denn deine Preise sind dann ohne Mehrwertsteuer kalkuliert.

Die Umsatzgrenzen seit 2025

Seit 2025 gelten zwei Grenzen:

Wichtig: Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab diesem Zeitpunkt – der Umsatz darüber wird dann umsatzsteuerpflichtig.

Dieser Hinweis muss auf die Rechnung

Als Kleinunternehmer weist du auf der Rechnung keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag aus. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Regelung auf jede Rechnung, zum Beispiel:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”

Fehlt dieser Hinweis, kann die Rechnung formal unvollständig sein.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile:

Nachteile:

So hilft dir easyfactura

In easyfactura aktivierst du den Kleinunternehmer-Modus mit einem Klick: easyfactura weist dann automatisch keine Umsatzsteuer aus und ergänzt den korrekten § 19-Hinweis auf jeder Rechnung – damit deine Rechnungen formal sauber sind, ganz ohne Nachdenken.

Bereit, dir Bürokratie zu sparen?

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